
Antwort ausstehend von Monique Wölk SPD

Das neue Beteiligungsgesetz gilt für Windenergieanlagen, die nach dem 29. April 2026 genehmigt wurden.
Die Mitteilung ist zunächst einmal eine Wertung seitens der SPD-Fraktion. Erwartungsgemäß und nach der allgemeinen Erfahrung der letzten Jahre, steht die SPD uns politisch nicht sonderlich nahe.