Antwort 19.08.2023 von Jan Matzoll BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entsprechend ist ein Verbot der AfD grundsätzlich zu prüfen, die Problematik eines erstarkten Rechtsextremismus wäre mit einem Verbot der AfD jedoch nicht gebannt.
Entsprechend ist ein Verbot der AfD grundsätzlich zu prüfen, die Problematik eines erstarkten Rechtsextremismus wäre mit einem Verbot der AfD jedoch nicht gebannt.
Ich stimme mit unserer Bundestagsfraktion darin überein, zunächst die weiteren Erkenntnisse aus der Beobachtung des Verfassungsschutzes abzuwarten, bevor wir uns entscheiden, ob wir uns für die Beantragung eines Verbots der AfD einsetzen