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Damit von Long COVID betroffene Menschen eine gute Gesundheitsversorgung erhalten, müssen der interdisziplinäre Austausch, Versorgungskonzepte sowie die Aufklärung von Ärztinnen und Ärzten verbessert werden.
ieraus folgt, dass Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 bis zu 30 Arbeitstage pro Kind und maximal 65 Arbeitstage im Jahr Sonderurlaub zur Betreuung von kranken Kindern beantragen können
Die Neuauflage der politischen Diskussion über die Art der Fortsetzung des Archivs sowie die personelle Ausstattung halten wir für unabdingbar!