Antwort 09.02.2023 von Raphael Tigges CDU
Wann und in welcher Form genau eine Anpassung der aktuellen gesetzlichen Grundlage erfolgt, ist uns leider momentan nicht bekannt.
Wann und in welcher Form genau eine Anpassung der aktuellen gesetzlichen Grundlage erfolgt, ist uns leider momentan nicht bekannt.
Ich stütze mich auf die Expertise von Wissenschaft u. Forschung, Verbänden u. ausgew. Expert(inn)en Hier: https://expkom-fracking-whg.de/bericht
Für die Regelung der Kinderkrankentage ist das Bundesgesundheitsministerium zuständig.
Ich habe in der Zeit, in der ich nicht dem Landtag angehörte, sowohl das Übergangsgeld als auch den Aufstockungsbetrag in Anspruch genommen, aber auch - wie Sie schreiben - eine "Beschäftigung angenommen".
Ich habe sowohl das Übergangsgeld als auch den Aufstockungsbeitrag (diesen jedoch nicht in voller Höhe) in Anspruch genommen.