Antwort 24.02.2026 von Sebastian Haug CDU
Nein - die Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft Düsseldorf (Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten) laufen weiterhin.
Nein - die Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft Düsseldorf (Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten) laufen weiterhin.
Die maßgeblichen Hebel zur vollständigen Umsetzung von Art. 12 UN-BRK liegen beim Bund, weil Betreuungsrecht und Geschäftsfähigkeit im BGB geregelt sind.