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Zur allgemeinen Fragestellung einer Duldung von Altbauten habe ich mich mit dem zuständigen Fachbereich in der Grünen Landtagsfraktion ausgetauscht. Unsere Einschätzung ist, dass die örtlichen Baugenehmigungsbehörden das komplexe Thema vergleichsweise pragmatisch handhaben.
Bei der Berechnung der Mindestalimentation müssen immer standardisierte Fälle herangezogen werden. Und sowohl die Annahme eines 30jährigen Beamten, als auch die Annahme von zwei Kindern widerspricht in keiner Weise den bisherigen verfassungsrechtlichen Maßgaben.
Wir nehmen Anhörungen und deren Ergebnisse sehr ernst, kommen jedoch in diesem Fall aus den bereits geschilderten Erwägungsgründen zu einem anderen inhaltlichen Ergebnis.
Entscheidend ist: Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem.