Antwort 02.08.2021 von Jennifer Groß CDU
(...) Der Antrag zur Neufeststellung des Grades der Behinderung (GdB) muss schriftlich beim Versorgungsamt eingereicht werden. Den Antrag kann man vorerst formlos stellen, um Zeit zu sparen. (...)
(...) Der Antrag zur Neufeststellung des Grades der Behinderung (GdB) muss schriftlich beim Versorgungsamt eingereicht werden. Den Antrag kann man vorerst formlos stellen, um Zeit zu sparen. (...)
Von einer generellen Aufweichung wurde bislang abgesehen.
die Regelungen im rheinland-pfälzischen Beamten- und Laufbahnrecht eine angemessene und ausreichende Durchlässigkeit zu.
