
Antwort ausstehend von Nora Seitz CDU

Kinderkrankentage bleiben bestehen, die Corona-Sonderregelung läuft lediglich aus.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen noch nicht verbindlich sagen, ob die von Ihnen beschriebene Konstellation von der geplanten extrabudgetären Vergütung erfasst sein wird.
Aus der kurzen Frage wird nicht klar, was ein Babybegrüßungsgeld genau sein soll. Deswegen ist die Antwort etwas umfangreicher.