Antwort 28.11.2025 von Thorsten Frei CDU
Bildung ist Ländersache in Deutschland, weil die Kultur- und Bildungshoheit laut Artikel 30 des Grundgesetzes bei den Bundesländern liegt
Bildung ist Ländersache in Deutschland, weil die Kultur- und Bildungshoheit laut Artikel 30 des Grundgesetzes bei den Bundesländern liegt
Der Anspruch des bayerischen Schulwesens ist es, jeder Schülerin und jedem Schüler gerecht zu werden und individuelle Begabungen bestmöglich zu fördern.
Bildung fängt in der Kita an und geht bis zur Erwachsenenbildung. Bildungsgerechtigkeit ist wichtig. Bildungserfolg darf nicht vom Elternhaus abhängen.