Die Auslieferung von Maja T. von Deutschland nach Ungarn war klar rechtswidrig und ein schwerer Verstoß gegen rechtstaatliche Grundprinzipien. Deshalb ist es dringend geboten, dass sich die Bundesregierung und die zuständigen deutschen Behörden entschieden für eine unmittelbare Rückkehr nach Deutschland, zumindest aber für menschenwürdige Haftbedingungen einsetzen.
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Antwort 28.11.2025 von Simone Fischer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Warum und in welcher Funktion haben Sie die Linksextremistin Maja T. in Ungarn im Gefängnis besucht?
Antwort ausstehend von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Awet Tesfaiesus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 23.07.2025 von Svenja Schulze SPD
Das Bundesverfassungsgericht hat die Überstellung von Maja T. nach Ungarn in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Maja T. muss nach Deutschland zurückkehren, um hier ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu erhalten – so wie es allen Staatsangehörigen zusteht.
Antwort ausstehend von Stefan Nacke CDU
Antwort 18.08.2025 von Milan Pein SPD
Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer einstweiligen Anordnung festgestellt, dass eine Auslieferung von Maja T. rechtlich nicht in Betracht kommt. Zum Zeitpunkt des Erlasses dieser einstweiligen Anordnung war die Auslieferung allerdings bereits vollzogen, so dass jetzt keine rechtliche Möglichkeit mehr besteht, um die einmal ausgelieferte Person nach Deutschland zurück überstellen zu lassen.