Antwort 08.11.2025 von Fabio De Masi BSW
Ein Austritt aus der EU ist gemäß Artikel 50 des EU-Vertrages nur freiwillig möglich.
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Vielen Dank für Ihre Frage.
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Der aktuelle Zustand von Demokratie, Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland ist stark verbesserungsbedürftig.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer einstweiligen Anordnung festgestellt, dass eine Auslieferung von Maja T. rechtlich nicht in Betracht kommt. Zum Zeitpunkt des Erlasses dieser einstweiligen Anordnung war die Auslieferung allerdings bereits vollzogen, so dass jetzt keine rechtliche Möglichkeit mehr besteht, um die einmal ausgelieferte Person nach Deutschland zurück überstellen zu lassen.