Landesrechtlich ist das alles bereits jetzt möglich. Allerdings muss die zuständige Kommune im entsprechenden Baubauungsplan, Flächen beispielsweise für Tiny Häuser auch ausweisen. Das wird leider nicht überall gemacht.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 24.02.2026 von Bennet Müller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 04.02.2026 von Antje Kapek BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Betriebsk.aufteilung hängt vom CO2-Ausstoß (nicht Energieeff.klasse) ab. Der Berliner Klimapakt gibt der Gewobag jedoch eine CO2-reduzierende Sanierung vor.
Antwort ausstehend von Robert Brannekämper CSU
Antwort 02.12.2025 von Christian Bernreiter CSU
Der Bau sowie der Erwerb von selbstgenutztem Eigenwohnraum werden im kommenden Jahr im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms möglich sein.
Antwort 12.09.2025 von Hanna Steinmüller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Weicht die aufgeführte Fläche zum Nachteil der Erwerber*innen von der vereinbarten Fläche ab, liegt es nahe, dass die Wohnung grundsätzlich mangelhaft ist.
Antwort 23.06.2025 von Christian Gräff CDU
Eine Beteiligung der Bürger ist bei größeren Bauvorhaben immer wichtig und richtig.