Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Christian Herrgott
Antwort 07.02.2024 von Christian Herrgott CDU

Als CDU-Fraktion haben wir dazu eine klare Meinung: Jeder soll privat so sprechen, wie er das für richtig hält.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 30.01.2024 von Thorsten Frei CDU

Die Jugendorganisation der AfD ist ein Verein, der gemäß Art. 9 GG verboten werden kann. Dies ist die Aufgabe der Innenministerin.

Portrait von Rolf Mützenich
Antwort 29.02.2024 von Rolf Mützenich SPD

Genau wie bei der Frage nach einem Verbotsverfahren der AfD setzen wir auch bei der Frage nach einem Verbotsverfahren der Jugendorganisation der AfD großes Vertrauen in die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort 25.03.2024 von Marco Buschmann FDP

Die AfD-Jugendorganisation (JA) ist keine Partei iSv § 2 Absatz 1 PartG. Vielmehr ist die JA vereinsrechtlich organisiert, wie sich aus § 1 Absatz 1 der Bundessatzung der JA ergibt.

Kerstin Griese MdB
Antwort 07.02.2024 von Kerstin Griese SPD

Der Verbot der Organisationen wurde von vielen Politikerinnen und Politikern zurecht gefordert.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 06.10.2023 von Thorsten Frei CDU

Natürlich muss es in einem pluralistischen und freiheitlichen Rechtsstaat staatlich gesetzte Grenzen und Verbote geben. Anders kann man eine solche Gesellschaft nicht organisieren.