Antwort 24.11.2025 von Pascal Reddig CDU
Die Rentenkommission wird sich deshalb auch mit den Altersbezügen von Abgeordneten sowie den Pensionen der Beamtinnen und Beamten beschäftigen müssen.
Die Rentenkommission wird sich deshalb auch mit den Altersbezügen von Abgeordneten sowie den Pensionen der Beamtinnen und Beamten beschäftigen müssen.
Es ist eine große Ehre, als Landtagsabgeordneter und stellvertretender Landtagspräsident dienen zu dürfen. Doch solche Ämter sind immer begrenzt – das weiß man, wenn man sich beruflich in den Dienst der Demokratie stellt
ich kann Ihnen keine allgemeinen Kriterien für den Rücktritt eines Politikers geben. Das lässt sich nicht pauschal sagen.