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wann wird diese Ungleichbehandlung zwischen Politikern (verbeamteten bzw. privilegierten Amtsträgern) und normalen Bürgern endlich ausgeglichen?

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Simone Borchardt
CDU
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Frage von Michael V. •

wann wird diese Ungleichbehandlung zwischen Politikern (verbeamteten bzw. privilegierten Amtsträgern) und normalen Bürgern endlich ausgeglichen?

Sehr geehrte Frau Borchardt,

Schweizer Parlamentsmitglieder verdienen monatlich etwa 11.800 € und müssen in die Rentenversicherung einzahlen. Deutsche Abgeordnete hingegen erhalten rund 11.833 € monatlich, sind jedoch von der Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung befreit. Eine große Mehrheit der Deutschen befürwortet die Einführung einer Pflicht zur Einzahlung in die Rentenversicherung – sogar rund

86 % sprechen sich dafür aus.

Dies halte ich für sehr ungerecht. Wenn man die Mindestlöhne in Deutschland und der Schweiz vergleicht, wird deutlich, dass in der Schweiz die Politiker stärker im Interesse der Bürger handeln, während in Deutschland eher der Eindruck entsteht, dass dies nicht der Fall ist.

https://www.ch.ch/en/salary-of-the-members-of-parliament/#provided-remunerationbr

https://www.fr.de/verbraucher/zur-kasse-bitten-rente-86-prozent-der-deutschen-wollen-beamte-politiker-zr-94280528.html

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von CDU

Ich halte es für richtig, über die langfristige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung offen zu sprechen. Dazu gehört auch die Frage, ob weitere Gruppen künftig stärker einbezogen werden sollten. Eine solche Debatte muss aber sauber geführt werden und darf nicht alle Beamtinnen und Beamten oder alle Mandatsträger pauschal als privilegierte Gruppe darstellen.

Zunächst zum Vergleich mit der Schweiz: Das Schweizer Parlament ist ein Miliz- beziehungsweise Halbberufsparlament. Die Vergütung setzt sich dort anders zusammen als in Deutschland, unter anderem aus Jahreseinkommen, Taggeldern, Entschädigungen und Vorsorgebeiträgen. Laut Schweizer Behörden können Honorar und Spesen je nach Funktion und Sitzungstagen rund 130.000 bis 150.000 Franken pro Jahr betragen. Ein direkter Vergleich mit der deutschen Abgeordnetenentschädigung ist deshalb nur begrenzt aussagekräftig. 

Für Bundestagsabgeordnete beträgt die monatliche Abgeordnetenentschädigung seit dem 1. Juli 2025 11.833,47 Euro. Sie ist einkommensteuerpflichtig und wird nicht als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt behandelt. Die Altersentschädigung soll nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Unabhängigkeit des Mandats absichern und Lücken schließen, die durch die Mandatsausübung entstehen. Nach einem Jahr Mitgliedschaft entsteht ein Anspruch von 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung, mit jedem weiteren Jahr steigt dieser Anspruch um weitere 2,5 Prozent. 

Das heißt aber nicht, dass Abgeordnete gar nichts zur Finanzierung der Alterssicherung beitragen. Sie zahlen Einkommensteuer. Aus dem Bundeshaushalt werden erhebliche Zuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet. Diese werden aus Steuermitteln finanziert. Das ersetzt keinen eigenen Rentenversicherungsbeitrag aus dem Mandat, ist aber bei der Bewertung der Finanzierungsgerechtigkeit zu berücksichtigen.

Bei Beamtinnen und Beamten ist die Lage noch differenzierter. Der öffentliche Dienst besteht nicht nur aus Spitzenbeamten. Viele Beamtinnen und Beamte arbeiten in unteren und mittleren Besoldungsgruppen, etwa bei Polizei, Zoll, Justizvollzug, Verwaltung oder Feuerwehr. Eine pauschale Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung würde gerade dort zu erheblichen Nettoverlusten führen, wenn die Besoldung nicht gleichzeitig angepasst und die spätere Versorgung neu geregelt würde. Das wäre keine einfache Gerechtigkeitskorrektur, sondern ein massiver Systemwechsel.

Beamte erhalten keine gesetzliche Rente aus Beiträgen, sondern eine Versorgung aus dem Dienstverhältnis. Dieses Dienstverhältnis ist zugleich mit besonderen Pflichten verbunden, etwa besonderer Treuepflicht, eingeschränkten arbeitskampfrechtlichen Möglichkeiten und einer besonderen Bindung an den Dienstherrn. Man kann dieses System kritisieren oder reformieren. Man sollte es aber nicht so darstellen, als handele es sich schlicht um normale Beschäftigte, die sich aus Solidaritätspflichten herausnehmen.

Der Vorwurf einer einfachen Ungleichbehandlung greift deshalb zu kurz. Unterschiedliche Systeme sind nicht automatisch ungerecht, wenn ihnen unterschiedliche Rechte, Pflichten und Finanzierungslogiken zugrunde liegen. Entscheidend ist, ob die Gesamtbelastung und die Gesamtabsicherung fair austariert sind.

Ich verschließe mich einer Diskussion über Reformen ausdrücklich nicht. Gerade bei Abgeordneten kann man darüber sprechen, ob die Altersversorgung künftig stärker an allgemeine Alterssicherungssysteme angenähert werden sollte. Eine solche Reform müsste aber verfassungssicher, generationengerecht und transparent erfolgen. Bei Beamtinnen und Beamten müsste sie außerdem verhindern, dass Beschäftigte in niedrigen Besoldungsgruppen am Ende die Hauptlast tragen.

Eine sachgerechte Rentenreform braucht mehr als symbolische Antworten. Sie muss die demografische Entwicklung, die Belastung der Beitragszahler, die Steuerfinanzierung, die Beamtenversorgung, Selbstständige und die private sowie betriebliche Altersvorsorge zusammen betrachten. Nur dann entsteht mehr Gerechtigkeit, statt lediglich ein neues Ungleichgewicht.

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