Die von Ihnen angesprochene Beitragsbemessungsgrenze hat in der gesetzlichen Rentenversicherung eine doppelte Funktion: Sie wirkt einerseits als Beitragsgrenze, aber andererseits auch als Leistungsgrenze.
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Uns eint das Ziel, dass wir erreichen möchten, dass die Menschen wieder mehr Netto vom Brutto haben. Dafür ist die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze aber im Zweifel der falsche Ansatzpunkt.
Ihr Hinweis auf die Unterschiede in der Terminvergabe zwischen gesetzlich und privat Versicherten trifft ebenfalls einen wunden Punkt. Diese Zwei-Klassen-Medizin empfinden viele Menschen als ungerecht. Auch das nehmen wir sehr ernst: Unser Ziel ist es, die GKV zu stärken und die Versorgung so weiterzuentwickeln, dass Wartezeiten reduziert und alle Patientinnen und Patienten gleichbehandelt werden.
Langfristig setzen wir uns als SPD durchaus für eine Reform hin zu einer Bürgerversicherung ein, in die alle einbezogen werden.
Selbstverständlich wäre auch ich von einer solchen Bürgerversicherung betroffen