(...) deshalb begrüße ich sehr, dass diese Regelung inzwischen zurückgenommen wurde und auch ab dem 13. März 2022 im Bundestag die Dreimonatsregel gilt (...).
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Antwort 17.02.2022 von Thomas Sattelberger FDP
Antwort 03.02.2022 von Wolfgang Wiehle AfD
Eine "Extrawurst" für Bundestagsabgeordnete bzgl. der Dauer des Genesenenstatus lehne ich entschieden ab.
Antwort 11.02.2022 von Jamila Anna Schäfer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ab dem 14. Februar wird im Bundestag eine neue Allgemeinverfügung gelten, die bestimmt, dass ein Genesenennachweis höchstens 90 Tage zurückliegen darf.
Antwort 26.01.2022 von Sebastian Roloff SPD
Es ist angekündigt, dass die für die Abgeordneten geltenden Regeln bereits für die nächste Sitzungswoche geändert werden. Das begrüße und unterstütze ich.
Antwort 27.07.2022 von Deborah Düring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es gibt keinen medizinischen Grund, weshalb der Genesenenstatus für Abgeordnete kürzer als für alle anderen Bürger*innen sein sollte.
Antwort 27.01.2022 von Dagmar Schmidt SPD
Voraussichtlich heute wird eine neue Allgemeinverfügung im Ältestenrat beschlossen, die die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage, wie es die Maßgabe des Robert-Koch-Institutes vorsieht, umsetzt.