Antwort 08.01.2024 von Stephan Brandner AfD
Allerdings sind wir in den meisten Fällen nicht klageberechtigt, da wir ein Viertel der Abgeordneten des Deutschen Bundestags hinter unserer Klage versammeln müssten.
Allerdings sind wir in den meisten Fällen nicht klageberechtigt, da wir ein Viertel der Abgeordneten des Deutschen Bundestags hinter unserer Klage versammeln müssten.
Inzwischen haben sich die Märkte beruhigt, so dass eine Strom- und Gaspreisbremse gar keine Rolle mehr spielen würde.