Wer sich gesetzlich versichert, erhält einen hälftigen Zuschuss zu den Beiträgen, so wie es auch in anderen Parlamenten des Bundes oder bei vergleichbaren öffentlichen Ämtern üblich ist. Es geht nicht um eine zusätzliche Begünstigung der Abgeordneten, sondern um die Wahlfreiheit zwischen beiden Systemen – privat oder gesetzlich – ohne finanzielle Benachteiligung.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 15.09.2026 von Georg Eisenreich CSU
Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
Antwort 16.04.2026 von Werner Pfeil FDP
Da Justizminister Limbach aber seit Jahren in der Justiz eher kürzt statt investiert - sogar bei der Juristenausbildung - würden wir es bezweifeln.
Antwort 16.04.2026 von Hakan Demir SPD
Als SPD werden wir uns in Verhandlungen immer für eine gerechte Verteilung der Lasten auf alle Beteiligten einsetzen.
Antwort ausstehend von Lars Klingbeil SPD
Antwort 01.07.2026 von Bärbel Bas SPD
Das sozialrechtlich zu gewährende, menschenwürdige Existenzminimum umfasst auch die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung. Auch Beziehende von Grundsicherungsgeld brauchen eine sichere Gesundheitsversorgung. Der Bund zahlt dafür Beiträge für Grundsicherungsgeldbeziehende an die gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die Berechnung des Beitrags ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch geregelt.