Die Einführung eines Beitragszuschusses zu einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (sog. „pauschale Beihilfe“ oder „Hamburger Modell“) ist nicht erforderlich, da die privaten Krankenversicherungsunternehmen trotz der systematischen Unterschiede beihilfeberechtigte Personen die Möglichkeit bieten, sich zu finanziell tragbaren Bedingungen im System der PKV zu versichern.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 08.09.2025 von Georg Eisenreich CSU
Antwort 15.07.2025 von Jörg Blöming CDU
Die CDU steht klar hinter dem Berufsbeamtentum mit seinen drei Säulen aus Alimentation, Beihilfe und Versorgung.
Antwort 22.07.2025 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich werde mich zusammen mit meiner Fraktion auch in dieser Legislaturperiode weiterhin für eine flächendeckende Prävention einsetzen und bin bestrebt, diese Themen auf die politische Agenda zu setzen.
Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
Antwort 06.07.2025 von Astrid Wallmann CDU
Die Ablösung der herkömmlichen Beihilfe durch ein Beihilfesystem, das sich wie ein Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag auswirkt, würde zu einem gleichzeitigen Wegfall sonstiger Beihilfeansprüche führen. Krankheitsbedingte Mehrbelastungen, die nicht durch GKV-Leistungen gedeckt sind, müssten gegebenenfalls aus eigenen Mitteln bestritten werden.
Antwort ausstehend von Lars Klingbeil SPD