Halten Sie den Wettbewerb der Krankenkassen für unwirtschaftlich?
Sehr geehrter Herr Grau,
Sie wollen aus "Spargründen" eine freiwillige Leistung der Krankenkasse streichen. Damit greifen Sie in deren Wettbewerbsrecht ein. Diese zu streichende Leistung wird in den Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit von 40 Millionen Euro pro Jahr auf 0 Euro Ersparnis aufgerundet: der "zu sparende " Betrag macht also weniger als 1% der Gesamtausgaben aus.
Für diese minimalste Einsparung wollen Sie die Kassen derart bevormunden und in ihrem Wettbewerbsrecht beschneiden?
Sehr geehrte Frau H,
das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist ein Gesetz der Bundesregierung und beinhaltet keine Forderungen der Opposition.
Mir persönlich ist der Wettbewerb zwischen den Kassen wichtig und ich bin dafür, dass weiterhin Wettbewerb zwischen Kassen besteht. Die Wahlfreiheit im Gesundheitswesen bedeutet, dass Versicherte die Möglichkeit haben, sich im Krankheitsfall zwischen unterschiedlichen qualitätsgesicherten Angeboten und Therapien zu entscheiden. Daran soll sich nichts ändern.
Das deutsche Gesundheitssystem sieht jedoch auch vor, dass Krankenkassen diejenigen Leistungen erstatten, die einen nachweisbaren gesundheitlichen Nutzen für Patientinnen und Patienten haben. Bei homöopathischen Mitteln gibt es jedoch keine Evidenz eines gesundheitlichen Nutzens.
Mit freundlichen Grüßen,
Armin Grau
