der vorliegende Regierungsentwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz ist nach meiner Einschätzung weder mit der UN-Behindertenrechtskonvention noch mit dem Diskriminierungsverbot nach dem Grundgesetz vereinbar.
Um Russland die Unerreichbarkeit seiner militärischen Ziele zu verdeutlichen, ist es entscheidend, die Ukraine in eine bessere militärische Position zu bringen.
Die Frage, weshalb bestimmte Therapieformen berücksichtigt oder unberücksichtigt sind, kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Als Oppositionspolitiker war ich in dem Verfahren nicht eingebunden.
In unserem Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz – NotfallG) (BT-Drs. 21/2214) sagen wir: Wir sehen die Spezielle ambulante Notfallversorgung (SANV) als eigenen Leistungsbereich in § 30 SGB V vor.
Die Finanzkommission wurde ebenfalls von der aktuellen Bundesregierung besetzt, als Opposition hatten wir dabei keinen Einfluss.
Bei homöopathischen Mitteln gibt es jedoch keine Evidenz eines gesundheitlichen Nutzens.
