Setzt sich Ihre Fraktion angesichts des GFF-Gutachtens und drohender AfD-Wahlerfolge im Osten via Bundesratsinitiative jetzt für ein gezieltes Verbot gesichert rechtsextremer Landesverbände ein?

Portrait von Armin Grau
Armin Grau
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
96 %
22 / 23 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Rita Maria S. •

Setzt sich Ihre Fraktion angesichts des GFF-Gutachtens und drohender AfD-Wahlerfolge im Osten via Bundesratsinitiative jetzt für ein gezieltes Verbot gesichert rechtsextremer Landesverbände ein?

1. Wie bewerten Ihre Fraktion und Sie persönlich die fundierten Ergebnisse des GFF-Gutachtens bezüglich der Verfassungswidrigen Bestrebungen der AfD?
2. Unterstützen Sie die Strategie, das verfassungsrechtliche Risiko eines Totalverbots zu minimieren, indem zunächst Verbotsverfahren gezielt gegen die extremsten, gesichert rechtsextremistischen Landesverbände beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden?
3. Wird sich Ihre Fraktion im Landtag von RLP dafür einsetzen, dass die Landesregierung eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einbringt, um diesen gezielten juristischen Schritt gegen die radikalsten Landesverbände einzuleiten?
Als Bürgerin von RPL erwarte ich von den demokratischen Kräften unseres Landtags ein entschlossenes und strategisch kluges Handeln zum Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung angesichts der drohenden Wahlerfolge im Osten.

Portrait von Armin Grau
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau S.,

die Ergebnisse der Studie der Gesellschaft für Freiheitsrechte legen unmissverständlich nahe, dass die AfD unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung massiv bedroht und belastbare Anhaltspunkte für die Verfassungswidrigkeit der AfD gegeben sind. Das Gutachten stellt insbesondere fest, dass es keine innerparteiliche Strömung gebe, die sich gegen radikale Kräfte stellt, dass es keine Parteiausschlüsse gegen hochrangige Mitglieder gebe, die mit verfassungsfeindlichen Positionen hervortreten, und dass Unvereinbarkeitsbeschlüsse mit rechtsextremistischen Organisationen nicht glaubwürdig umgesetzt würden.

Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben aus ihrer geschichtlichen Erfahrung heraus das Instrument des Parteiverbotsverfahrens im Grundgesetz verankert. Bei der Entscheidung, einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen, handelt es sich aber auch um eine politische Abwägung, bei der die Erfolgsaussichten eines Verfahrens eine Rolle spielen. Im Falle der AfD sind die notwendigen Bedingungen für ein Parteiverbotsverfahren aus unserer Sicht erfüllt.

Aus meiner Sicht sind die Anhaltspunkte schon ausreichend, deshalb bin ich gegen eine Zerstückelung des Verfahrens.

Als Bundestagsabgeordneter aus Rheinland-Pfalz kann ich nicht für die Landtagsfraktion in RLP sprechen. Unsere Bundestagsfraktionsvorsitzenden Katharina Dröge und Britta Haßelmann haben erneut die anderen demokratischen Fraktionen im Bundestag eingeladen, die Einleitung eines solchen Verfahrens gewissenhaft und gemeinsam zu prüfen. Eine mögliche Initiative aus dem Bundestag unterstütze ich sehr.

Mit freundlichen Grüßen,

Prof. Dr. Armin Grau

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Armin Grau
Armin Grau
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Weitere Fragen an Armin Grau