Können Sie helfen zu verhindern, dass die fatale Änderung Nr 15 (5.7.) BStabG beschlossen wird, (am besten) stattdessen ein Mindesthonorar-Schutz reinformuliert wird?
Sehr geehrter Herr Grau,
der ÄAntrag Nr. 15 (5.7.) zum GKV-BStabG wendet zwar die 4,5%-Kürzung ab. Er streicht jedoch den vom BSG gesicherten Mindesteinkommensschutz für Kassen-PTn in § 87 Abs. 2c Satz 8 SGB V ersatzlos. Das würde Klagen und jahrelange Rechtsunsicherheit bedeuten, siehe dazu die Stellungnahme der dptv:
https://www.dptv.de/wissensdatenbank/eintrag/dokument/stellungnahme-der-deutschen-psychotherapeutenvereinigung-dptv-zu-den-aenderungsantraegen-vom-05072026-zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-stabilisierung-der-beitragssaetze-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung-gkv-beitragsstabilisierungsgesetz/
Da über § 87d zeitgleich die Einbudgetierung droht – was die ca. 70 % Hälftigkeitssitze gefährdet u. zur Reduktion von Sitzungen zwingt –, entsteht eine große Schutzlücke. Sie schütten damit das Kind mit dem Bade aus, wenn kein rechtssicherer Nachfolgeschutz formuliert würde. Können Sie im Verfahren verhindern, dass diese fatale Änderung Nummer 15 ersatzlos beschlossen wird?
Sehr geehrter Herr F.,
ich teile Ihre Sorge und halte diese finanziellen Einschnitte auch im Hinblick auf die schon derzeit bestehenden Versorgungslücken in der Psychotherapie für völlig inakzeptabel.
Das Gesetz überführt psychotherapeutische Leistungen in die Mengenvergütung und reduziert damit das Versorgungsangebot deutlich. In einer Situation, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung stetig steigt, Wartezeiten für viele Patient*innen unzumutbar lang sind und Praxen bereits durch die Honorarkürzungen unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen, sind diese Einschnitte ein verheerendes Signal. Es wird somit zu längeren Wartezeiten, mehr Leid, mehr Chronifizierung, mehr Frühverrentungen und Arbeitsunfähigkeit führen, das ist teurer und verantwortungslos.
Auf die gravierenden Auswirkungen des GKV-BStabG hat auch die Psychotherapeutenschaft unmissverständlich hingewiesen. Dass die Koalition dann auch noch mit einem Änderungsantrag eine weitere Verschärfung durch die Streichung der angemessenen Vergütung einführt, ist vollkommen unverständlich. Das widerspricht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus den Jahren 1999 und 2001. Diese Rechtsprechung gilt bis heute. Dieser Änderungsantrag macht dieses Urteil nicht einfach obsolet, sodass mit erheblichen finanziellen Unsicherheiten bei den Psychotherapeut*innen zu rechnen ist. Das führt zu unkalkulierbaren Risiken für die psychotherapeutische Versorgung.
Dass die Folgen der Gesetzgebung von der Koalition nicht sorgsam und ausreichend geprüft wurden, zeigt auch der in letzter Minute vorgelegte halbherzige Entschließungsantrag. Wenn die Koalition tatsächlich Interesse daran gehabt hätte, die psychotherapeutische Versorgung zu sichern, hätte sie die Angriffe im Gesetz zurücknehmen, die Forderungen aus dem Entschließungsantrag in einen vernünftigen Änderungsantrag gießen, aber auch endlich strukturelle Reformen beschließen müssen. Kurzum: wenn sie ernsthaftes Interesse daran gehabt hätte, Versorgung zu verbessern, hätte die Koalition dem grünen Antrag zur strukturellen Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung zustimmen müssen.
Es sollten allen klar sein, dass die Versorgung von psychisch kranken Menschen gestärkt werden muss – und nicht geschwächt. Wir haben schon anlässlich der Honorarkürzungen in der Psychotherapie den Eilantrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (Drucksache 21/4954) https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104954.pdf) eingebracht. Wir fordern darin eine Reform der psychotherapeutischen Versorgung, die sich an dem aktuellen Hilfebedarf orientiert: Eine gesonderte Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche, gezielte Versorgungsangebote für Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen und eine Absicherung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Doch die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat diesen Antrag abgelehnt, sich nicht gegen tiefgreifende finanzielle Einschnitte wirksam eingesetzt und damit die Bedrohung für die psychotherapeutische Versorgung in Kauf genommen.
Dieses Gesetz der Bundesregierung ist handwerklich schlecht gemacht, gefährdet die Versorgung aller Bürger*innen und ist von einem chaotischen Verfahren geprägt, sodass die finanziellen und versorgungspolitischen Auswirkungen des Gesetzes nicht ausreichend geprüft werden können. Wir Grünen haben daher beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag eingereicht, um eine Verschiebung der Entscheidung zu erreichen, weil die notwendigen Fristen im parlamentarischen Verfahren nicht gewahrt sind. Wir haben darin gefordert, den Abschluss des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes auszusetzen und in vertiefte Beratungen über den Sommer einzutreten, damit Korrekturen vorgenommen und die Angriffe auf die Versorgung abgewendet werden. Unser Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht wurde abgelehnt. Wir respektieren selbstverständlich die Entscheidung aus Karlsruhe. Damit ist die Frage einer einstweiligen Aussetzung juristisch entschieden. Politisch bleibt klar: in dieser Form gefährdet das Gesetz die Gesundheitsversorgung aller Bürger*innen.
Wir werden uns mit unserer parlamentarischen Arbeit weiterhin und beständig dafür einsetzen, dass angemessene finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen in der psychotherapeutischen Versorgung geschaffen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Prof. Dr. Armin Grau
