Wie genau stehen Sie zum Entwurf für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und wie werden Sie abstimmen? Ist Ihnen die gesamte Tragweite des Gesetzentwurfes bewusst?
Sehr geehrter Herr Grau,
der Gesetzentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist eine der undurchdachtesten Aktionen, die dem Bundestag in 2026 zur Abstimmung vorgelegt werden soll.
Sollte dieses Gesetz (in der jetzigen Form) so beschlossen werden, wird es weder einen Mehrwert für uns Bürger haben, noch den GKV-Beitragssatz stabilisieren.
Im Gegenteil, es werden Vorsorgeuntersuchungen oder wichtige Behandlungen nicht mehr durchgeführt, da sich diese nicht mehr für Ärzte lohnen und Arztpraxen ihre Kosten nicht mehr decken können wie z.B. Personalkosten, Miete, Infrastruktur etc.
Die Kosten für die GKK werden damit auf lange Sicht durch die Decke gehen, da ohne Prävention Krankheiten zu spät entdeckt und damit teure Behandlungen bezahlt werden müssen.
Ich appelliere an Ihre Vernunft und Menschlichkeit. Bitte verhindern Sie, dass dieses Gesetz beschlossen und damit Millionen von Menschen medizinisch Benachteiligt werden.
Sehr geehrte Frau M.,
ich habe gegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung gestimmt, welches Versicherte, Arbeitgeber und Leistungserbringer massiv belastet. Auch das parlamentarische Verfahren wird der Bedeutung dieses Gesetzes nicht gerecht. Mehr als 270 Seiten Änderungsanträge wurden den Abgeordneten erst sehr kurzfristig vorgelegt. Ein Gesetz, das die Finanzierung unseres Gesundheitswesens grundlegend verändert, darf nicht im Eilverfahren durch das Parlament gedrückt werden. Das ist eine Missachtung sorgfältiger parlamentarischer Beratung. Mein Kollege Janosch Dahmen hat an das Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Absetzung des Gesetzes von der Tagesordnung des Bundestags gestellt, der aber abgelehnt wurde.
Besonders dramatisch sind die Folgen für die stationäre Versorgung. Vergütungsbegrenzungen, Einschnitte bei der Tarifkostenrefinanzierung und weitere Sparmaßnahmen verschärfen die Krise zusätzlich. Aktuelle Berechnungen gehen davon aus, dass bundesweit bis zu 140.000 Stellen in den Krankenhäusern gefährdet sind. Auch die ambulante Versorgung wird geschwächt. Hausarztpraxen, fachärztliche Praxen und die psychotherapeutische Versorgung werden mit zusätzlichen Belastungen konfrontiert. Das steht im direkten Widerspruch zu dem Ziel, ein leistungsfähiges Primärversorgungssystem aufzubauen und die ambulante Versorgung zu stärken. Die Koalition trägt die Verantwortung für die Insolvenzen der Kliniken und Praxen, die jetzt folgen werden.
Gleichzeitig entzieht sich auch der Bundesfinanzminister seiner Verantwortung. Die Unterfinanzierung der Gesundheitsversicherung von Grundsicherungsempfangenden bleibt weitgehend bestehen. Dabei wird das erklärte Ziel, die Beitragssätze nachhaltig zu stabilisieren, mit diesem Gesetz nicht einmal erreicht.
Dieses Gesetz ist weder finanzpolitisch nachhaltig noch gesundheitspolitisch verantwortbar. Es setzt die falschen Prioritäten, belastet die Falschen und gefährdet die medizinische Versorgung in unserem Land.
Mit freundlichen Grüßen,
Prof. Dr. Armin Grau
