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Wurden Alternativen zur Widerspruchsregelung bei der Organspende berücksichtigt, wie z.B. eine verpflichtende Entscheidung?

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Frage von Philipp B. •

Wurden Alternativen zur Widerspruchsregelung bei der Organspende berücksichtigt, wie z.B. eine verpflichtende Entscheidung?

Sehr geehrter Herr Grau,

bei der Grundsatzdiskussion über die Organspende ging es hauptsächlich über die Widerspruchsregelung. Es wurden Argumente dafür und dagegen vorgetragen. Wurden auch alternative Lösungen in Betracht gezogen, die mehr Menschen dazu zwingen/bringen würden einen Entscheidung zu treffen? Beispielsweise könnte ich mir (naiverweise) vorstellen, dass man bei der Führerscheinausstellung oder Personalausweisausstellung eine Entscheidung für oder gegen die Organspende verpflichtend machen könnte.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr B.,

die parlamentarische Initiative zur Widerspruchsregelung in der Organspende hat sich viele Gedanken bezüglich alternativer Lösungen gemacht. Eine Entscheidungspflicht kommt dabei für die Gruppe und mich selbst nicht in Frage. Sie wäre tatsächlich ein Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Menschen, es muss m.E. auch die Möglichkeit geben, sich nicht zu entscheiden.

Die Frage wäre ja auch, wie eine Entcheidungspflicht durchzusetzen wäre. Am Ende bleibe eine größere Zahl von Bürger*innen, die sich einer solchen Pflicht erfolgreich widersetzen würde.

Wir haben uns für eine Widerspruchsregelung entschieden. Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: 

In Deutschland sterben nach wie vor 600-700 Menschen pro Jahr auf der Warteliste für ein Spenderorgan – trotz aller bisherigen Maßnahmen. 2019 wurde im Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Strukturen bei der Organspende (GZSO) beschlossen (z.B. verpflichtende Bestellung von Transplantationsbeauftragten und deren Refinanzierung; auskömmliche Finanzierung des Organspendeprozesses; Konsiliardienst für „kleinere“ Krankenhäuser); 2020 wurde im Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende beschlossen, das durch eine hausärztliche Beratung mit Vergütung, Informationsmaterial bei Behördengängen (z.B. bei der Verlängerung von Ausweisdokumenten) und ein zentrales Organspenderegister die Spendebereitschaft erhöhen wollte – leider vergeblich. Ein Großteil der Studien zeigt, dass durch die Widerspruchsregelung höhere Organspenderaten erreicht werden als bei der Zustimmungsregelung. Als Abgeordnetengruppe haben wir die verschiedensten Szenarien durchdacht und in unseren Antrag einfließen lassen.

Deutschland ist in Europa nur auf Platz 22 bei der Quote der Organspender. Während 85% der Menschen in unserem Land der Organspende positiv gegenüberstehen, haben nur rund 45% diese Entscheidung dokumentiert und nur in etwa 15% der Fälle werden die Dokumentationen aufgefunden. Daher ist die Zeit reif für die Widerspruchsregelung in Deutschland, um den über 8.000 Menschen auf der Warteliste auf ein Spenderorgan besser helfen zu können.

Mit freundlichen Grüßen,

Prof. Dr. Armin Grau

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