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Planen Sie im Rahmen der Notfallreform die berufsrechtliche Approbation für Notfallsanitäter sowie eine zweijährige RS-Ausbildung, um fiskalische Ineffizienz und Ressourcenfehlsteuerung zu beenden?

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Armin Grau
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Frage von Ramona K. •

Planen Sie im Rahmen der Notfallreform die berufsrechtliche Approbation für Notfallsanitäter sowie eine zweijährige RS-Ausbildung, um fiskalische Ineffizienz und Ressourcenfehlsteuerung zu beenden?

Als B.Sc. Psychologin und Rettungssanitäterin (RTW/KTW/ITW) belege ich empirisch eine signifikante Linksschiefe der psychophysischen Belastung im Einsatzdienst. Die defizitäre Psychotherapiereform induziert eine massive Fehlallokation: Psychiatrische Notfallbilder (z. B. dissoziative Störungen) werden mangels ambulanter Akutstrukturen systemisch fehlgeleitet. Ein Transport generiert Systemkosten von 800–1.600 € – oft mehrfach wöchentlich pro Patient –, ohne kausale therapeutische Intervention. Diese pathogene „Low Control“-Konstellation führt zu strukturellem Verschleiß und konterkariert eine nachhaltige Erwerbsbiografie. Meine Forschung (Masterarbeit) fordert eine evidenzbasierte Reform: Die berufsrechtliche Approbation für Notfallsanitäter zur rechtssicheren SGB V-Disposition sowie eine zweijährige RS-Ausbildung zur Steigerung der klinischen Kompetenz und Schaffung durchlässiger Bildungsbiografien (Studium ohne Abitur nach 5 Jahren Praxis). Wie korrigieren Sie diese Evidenzdefizite?

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre differenzierte Nachricht und die Einblicke aus Ihrer doppelten Perspektive als Rettungssanitäterin und Psychologin. Die von Ihnen beschriebene Problematik trifft einen realen Versorgungsmangel.

Ich sehe das wie Sie, Patienten landen systematisch im Rettungsdienst, weil bedarfsgerechte ambulante Akutstrukturen fehlen. Ein Papier des Bertelsmann-Expertenpanels (https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Gesundheit/Neujustierung_11digital.pdf) fordert konsequenterweise, dass psychiatrische Notfallhilfe und Krisendienste als reguläre, finanzierte Einsatzmittel verfügbar sein müssen, anstatt dass RTW und KTW als Lückenbüßer dienen. Bei dem Panel hatte mein Kollege Janosch Dahmen die fachliche Leitung inne.

In unserem Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz – NotfallG) (BT-Drs. 21/2214) sagen wir: Wir sehen die Spezielle ambulante Notfallversorgung (SANV) als eigenen Leistungsbereich in § 30 SGB V vor. Das schafft erstmals eine stabile Finanzierungsgrundlage für notfallpsychiatrische Teams, Krisendienste und Gemeindenotfallsanitäterinnen und -sanitäter als regelhafte Einsatzmittel. Die teure Transportkette, die Sie beschreiben, lässt sich nur durchbrechen, wenn diese Alternativen nicht mehr von Pilotprojekten abhängen, sondern rechtssicher disponierbar sind. Der Regierungsentwurf lässt diesen entscheidenden Schritt aus, weil er SANV nur über Empfehlungen des Qualitätsausschusses nach § 133b regelt, ohne eigene Leistungsverankerung.

Für die Ersteinschätzung in Integrierten Notfallzentren fordern wir darüber hinaus verpflichtende psychiatrische und psychologische Telekonsile. Gerade bei Patientinnen und Patienten mit psychischem Versorgungsbedarf ist die telekonsiliarische Anbindung an Fachexpertise die Voraussetzung für eine patientensichere Weiterleitung statt erneuter Fehldisposition.

Zur Berufsentwicklung teilen wir Ihre Grundüberzeugung: Die Ausbildung im Rettungswesen muss an die Einsatzrealität angepasst werden. Das Expertenpanel empfiehlt eine Verlängerung und Modularisierung der Rettungssanitäter-Ausbildung sowie eine optionale Akademisierung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, die eigenständige Versorgung in komplexen Einsätzen ermöglichen soll. Der Notwendigkeit einer erweiterten eigenständigen Heilkundebefugnis für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter für mehr Kompetenzklarheit in Zusammenhang mit einer Novelle der Notfallsanitätergesetz sehen wir ebenfalls als sehr dringlich an. Auch hier wird die Notfallreform in Teilen Besserung bringen, es bedarf aber weiterer Anpassungen.

Vielen Dank für Ihre wichtige Arbeit!

Mit freundlichen Grüßen,

Armin Grau

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