Antwort 19.06.2023 von Susanne Menge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fehlende Möglichkeit der objektiven Erfassung des Sachverhaltes
Fehlende Möglichkeit der objektiven Erfassung des Sachverhaltes
Möglich wäre aber wahrscheinlich eine Mithaftung bzw. ggf. auch Strafverfolgung im Falle, dass ein Unfall verursacht wird.
Grundsätzlich halten wir es für sinnvoll, dass sich verkehrsauffällige Kraftfahrerinnen und -kraftfahrer einer MPU unterziehen müssen, bevor sie ihre Fahrerlaubnis zurückerhalten.
Die rechtlichen Grundlagen für die MPU sind die EU-Führerscheinrichtlinie, die in nationales Gesetz umgesetzt wird durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Die Träger der Begutachtungsstellen für Fahreignung unterliegen einem Begutachtungssystem, das durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) als neutrale Stelle erfolgt.