Antwort ausstehend von Benjamin Miskowitsch CSU
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Antwort 26.04.2023 von Marco Buschmann FDP
Der Anwaltsvertrag ist in der Regel ein Dienstvertrag (§ 611 BGB). Geschuldet ist nämlich nicht - wie bei einem Werkvertrag - ein bestimmter Erfolg, etwa ein gewonnener Prozess, sondern nur eine ordnungsgemäße und zweckmäßige Prozessführung.
Antwort ausstehend von Lars Pochnicht SPD
Antwort ausstehend von Nikolas Löbel parteilos
Antwort ausstehend von Guido Wolf CDU