Die gesetzliche Rentenversicherung wurde und wird im sogenannten Umlageverfahren finanziert. Das bedeutet, dass grundsätzlich alle Leistungen in einem Zeitraum unmittelbar aus den Einnahmen für denselben Zeitraum finanziert werden.
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Auch Rentnerinnen und Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente einen Angehörigen pflegen, können ihre Rente erhöhen.
Die gesetzliche Krankenversicherung wird bereits nicht nur durch die einkommensabhängigen Beiträge der Versicherten, sondern auch durch einen jährlichen Bundeszuschuss finanziert, der aus Steuergeldern stammt.
Das Bürgergeld ist eine Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Dabei handelt es sich um ein Fürsorgesystem, dessen Leistungen dazu bestimmt sind, gegenwärtige Bedarfe zu decken bzw. eine aktuelle Hilfebedürftigkeit zu beseitigen.
Den Begriff „Kriegsfolgelasten“ kennt das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Einen Zusammenhang mit Kriegsereignissen gibt es jedoch bei bestimmten rentenrechtlichen Zeiten oder Leistungen, etwa bei Ersatzzeiten, Ghettorenten und Fremdrenten.