Antwort ausstehend von Jan Peter König Volt
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Antwort 11.08.2021 von Stephan Brandner AfD
Ja!
Antwort 16.09.2021 von Katrin Uhlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gemäß aktueller richterlicher Rechtsauffassung, unterliegen Soldat*Innen auf Verwaltungsdienstposten zivilen Weisungsrechten, nicht militärischer Befehlsgewalt
Antwort 23.08.2021 von Jessica Rosenthal SPD
Aus meiner Sicht ist es unverzichtbar, dass in der Bundeswehrverwaltung zivile Kräfte eingesetzt werden, um innerhalb der Strukturen eine Gewaltenteilung zu ermöglichen, auf die Sie auch in Ihrer Frage verweisen.
Antwort 16.08.2021 von Christoph Jansen CDU
Meine persönliche Einschätzung ist, dass die aktuelle Praxis einer Entscheidung vor dem Verfassungsgericht standhalten würde
Antwort ausstehend von Wolfgang Kubicki FDP