Antwort 13.05.2022 von Marco Buschmann FDP
Klar ist: Arbeitgeber haben eine arbeitsschutzrechtliche Fürsorgepflicht für ihre Arbeitnehmer. Diese Fürsorgepflicht gilt auch in Krisenzeiten.
Klar ist: Arbeitgeber haben eine arbeitsschutzrechtliche Fürsorgepflicht für ihre Arbeitnehmer. Diese Fürsorgepflicht gilt auch in Krisenzeiten.
Ich möchte Sie bitten, sich in dieser Angelegenheit direkt an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, zu wenden
Viele Punkte der Richtlinie sind in Deutschland aber bereits geltendes Recht. Anpassungen im Elternzeitgesetz, im Pflegezeitgesetz, im Familienzeitgesetz und im AGG sind aber im Referentenentwurf vorgesehen.

Wenn schon diskutiert wird eine Home-Office Pflicht für Arbeitgeber auch über die Corona-Zeit zu implementieren, dann muss es selbstverständlich auch für Behinderte in einem noch größeren Umfang möglich sein.