Antwort 27.01.2025 von Volker Bajus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Wiedervernässung von Mooren ist Teil der niedersächsischen Klimaanpassungsstrategie.
Die Wiedervernässung von Mooren ist Teil der niedersächsischen Klimaanpassungsstrategie.
Im Klimagesetz Niedersachsen ist eine Einsparung von jährlich 1,65 Mio. Tonnen CO2-Äq. aus Moorböden bis 2030 als Ziel festgelegt.
Den Motor im Stand laufen zu lassen, stellt nach der StVO (§ 30 Abs. 1 StVO) eine Ordnungswidrigkeit dar und wird in der Regel mit einem Bußgeld von 80€ belegt.
Wir GRÜNE setzen und weiterhin dafür ein, dass solch teure, unnötigen Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan gestrichen werden.