Antwort 07.07.2023 von Alexander Hold FREIE WÄHLER
wir werden mögliche Maßnahmen gemeinsam mit unserem Koalitionspartner abstimmen und ggf. in die Wege leiten.
wir werden mögliche Maßnahmen gemeinsam mit unserem Koalitionspartner abstimmen und ggf. in die Wege leiten.
Renten sind aufgrund der nachgelagerten Besteuerung grundsätzlich einkommensteuer- bzw. lohnsteuerpflichtig.
Für die Eintragung der Energiepreispauschale gibt es keinen gesonderten Bereich im Formular für die Steuererklärung.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie als Vorruheständlerin gesetzlich leider nicht anspruchsberechtigt sind, da Sie weder eine „aktiv Beschäftigte“ noch Rentner(in) bzw. Pensionär(in) sind.