Antwort 06.09.2023 von Ulrich Schild von Spannenberg dieBasis
Solange keine rechtlichen Änderungen vorgenommen werden, bleibt die Annahme von Bargeld und Münzgeld zulässig und in den meisten Fällen sogar verpflichtend für Geschäfte und Behörden.
Solange keine rechtlichen Änderungen vorgenommen werden, bleibt die Annahme von Bargeld und Münzgeld zulässig und in den meisten Fällen sogar verpflichtend für Geschäfte und Behörden.
§ 20 Abs. 6 Satz5 EStG blebt geltendes Recht.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert, die Einführung von digitalem Zentralbankgeld in Europa zu stoppen.
Nach meiner Kenntnis befindet sich der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) in der sogenannten Ressortabstimmung.