Antwort 15.05.2020 von Stephan Weil SPD
(...) Dabei sind insbesondere Alleinerziehenden oder Arbeitssuchende für die Notbetreuung antragsberechtigt, um eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten zu können. (...)
(...) Dabei sind insbesondere Alleinerziehenden oder Arbeitssuchende für die Notbetreuung antragsberechtigt, um eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten zu können. (...)
(...) Ihre Anfrage gibt mir die Gelegenheit auszuführen, was wir für Familien in der aktuellen Situation getan haben: (...)
(...) dass
die Herausforderungen von Familien in der Corona-Krise gesehen und
anerkannt wurden (...)
(...) Weitere 2 Milliarden Euro sollen für den Ausbau der Ganztagsbetreuung und die Digitalisierung der Schulen zur Verfügung gestellt werden. (...)
(...) Dass die Corona-Krise für Eltern eine echte Herausforderung ist, sollte nicht relativiert oder kleingeredet werden (...)