Die ständige Impfkommission des Robert Koch Instituts spricht sich dagegen aus, dass der Zugang von Kindern und Jugendlichen zur Teilhabe an Bildung, Kultur und anderen Aktivitäten des sozialen Lebens vom Vorliegen einer Impfung abhängig gemacht wird. Auch ich meine, die soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen darf nicht vom Impfstatus abhängen.
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Antwort 26.01.2022 von Timon Gremmels SPD
Antwort 09.02.2022 von Gregor Gysi Die Linke
Ich hoffe, dass Kinder nicht an Besuchen gehindert werden und deshalb auch hoffentlich keinen Schaden nehmen werden.
Antwort 17.02.2022 von Thomas Sattelberger FDP
(...) deshalb begrüße ich sehr, dass diese Regelung inzwischen zurückgenommen wurde und auch ab dem 13. März 2022 im Bundestag die Dreimonatsregel gilt (...).
Antwort 03.02.2022 von Wolfgang Wiehle AfD
Eine "Extrawurst" für Bundestagsabgeordnete bzgl. der Dauer des Genesenenstatus lehne ich entschieden ab.
Antwort 11.02.2022 von Jamila Anna Schäfer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ab dem 14. Februar wird im Bundestag eine neue Allgemeinverfügung gelten, die bestimmt, dass ein Genesenennachweis höchstens 90 Tage zurückliegen darf.
Antwort 26.01.2022 von Sebastian Roloff SPD
Es ist angekündigt, dass die für die Abgeordneten geltenden Regeln bereits für die nächste Sitzungswoche geändert werden. Das begrüße und unterstütze ich.