Der Begriff „Dienstwagenprivileg" kann irreführend sein. Bürgerinnen und Bürger, die von ihrem Arbeitgeber einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung erhalten, müssen diesen als geldwerten Vorteil versteuern. Diese Regelung bewahrt vor enormer Bürokratie, da durch diese Pauschalversteuerung keine Fahrtenbücher geführt werden müssen.
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Antwort 05.12.2023 von Bernd Buchholz FDP
Antwort 02.07.2024 von Nina Scheer SPD
Beim Dienstwagenprivileg ist für mich klar, dass es keine Rechtfertigung zu dessen Aufrechterhaltung, zumal in der heutigen Form, gibt.
Antwort 01.12.2023 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir Grünen wollen das Dienstwagenprivileg reformieren. Den steuerlich zu berücksichtigenden Anteil wollen wir zukünftig sehr viel stärker an den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs koppeln.
Antwort ausstehend von Tobias Koch CDU
Antwort 23.11.2023 von Andreas Hein CDU
im Bund wurden Mittel für Corona rückwirkend und ohne ausreichende Begründung für Klimaschutz reserviert.
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN