Antwort 23.08.2023 von Ulrike Bahr SPD
Die Übertragung muss erst per Gesetz beschlossen werden, erst dann stehen alle Regelungen final fest.
Die Übertragung muss erst per Gesetz beschlossen werden, erst dann stehen alle Regelungen final fest.
Ob und wie hoch der Inflationsausgleich für pensionierte Landesbeamte ausfällt, hängt maßgeblich von den Tarifverhandlungen im Herbst ab.
Beamt:innen und Pensionär:innen erhalten den Inflationsausgleich voraussichtlich ab Herbst 2023.
Nach aktuellem Sachstand muss die Übertragung auf Beamt:innen und Pensionär:innen erst per Gesetz beschlossen werden, dies ist für Herbst 2023 geplant.

Da Rentner:innen keinen Arbeitgeber haben, kann diese auch nicht ausgezahlt werden. Es sei denn, dass diese in steuerlichem Sinn Arbeitnehmer sind, wie zum Beispiel als kurzzeitig Beschäftigte oder Minijobber.