Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder wird im Herbst mit Tarifverhandlungen beginnen, deren Ergebnis dann wahrscheinlich auf die Landesbeamtinnen und -beamten in Rheinland-Pfalz übertragen wird.
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Mit den Anpassung bei der Beihilfe und den Zuschlägen haben wir in Sachsen ein Modell kreiert, das einen sicherlich innovativen Weg geht, aber das Ziel doch erreicht und dabei alle verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllt.
Ja, das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz wurde heute beschlossen. Die pauschale Beihilfe tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft.
Die Nachzahlungen aufgrund der Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Zahlungen, die "on top" auf die neue Besoldung 2023 hinzukommen.
In Umsetzung des Tarifabschlusses vom 22. April 2023 auf den Beamtenbereich wird das entsprechende Gesetzgebungsverfahren vorgezogen. Danach wird das Gesetzgebungsverfahren zur Alimentation so schnell wie möglich finalisiert.
Aktuell befindet sich der Gesetzesentwurf in der Ressortabstimmung, sodass ich hoffe, dass dieser noch vor der Sommerpause in diesem Jahre endlich verabschiedet werden wird