Antwort 20.10.2020 von Petra Nicolaisen CDU
Grundsätzlich gehört es zu unserem Rechtsstaat, dass die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Recht und Gesetz gebunden sind.
Grundsätzlich gehört es zu unserem Rechtsstaat, dass die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Recht und Gesetz gebunden sind.
(...) Was den ersten Teil der Frage angeht: Es geht immer um Einzelfälle, die individuell betrachtet werden müssen. (...)
(...) Dazu kann ich nur sagen: diese Frage fällt nicht in meinen Kompetenz- und Zuständigkeitsbereich. (...)