Für Auslandsdeutsche gilt, dass sie sich bis zum 2. Februar in das Wählerverzeichnis eintragen müssen. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt ab dem 4. Februar, unterscheidet sich jedoch nach Gemeinde. Das Auswärtige Amt stellt seinen Kurierdienst - von der jeweiligen Botschaft an die Kurierstellen in Berlin und Bonn - zur Verfügung, damit die Briefwahlunterlagen rechtzeitig in der Gemeinde des Wählers ankommen.
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Antwort 16.01.2025 von Patrick Schnieder CDU
Antwort 15.01.2025 von Ottmar von Holtz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sorgen um einen Wiedereinzug in den Bundestag mache ich mir keine.
Antwort ausstehend von Martin Sonneborn Die PARTEI
Antwort 28.01.2025 von Daniela Ludwig CSU
Das BMI stimmt sich für einen entsprechenden Schutz der Bundestagswahl insbesondere mit den Sicherheitsbehörden, dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt, dem Bundespresseamt, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundeswahlleiterin ab.
Antwort 28.11.2024 von Michael Roth SPD
Ungeachtet meines Abschieds aus der Politik zum Ende dieser Wahlperiode nach 27 Jahren im Deutschen Bundestag ist und bleibt die SPD meine politische Heimat.
Antwort ausstehend von Nicole Höchst AfD