Alle im Bundestag verabschiedeten Gesetze werden dem Bundesrat zugeleitet. In diesem so genannten "zweiten Durchgang" sind die Handlungsmöglichkeiten des Bundesrates davon abhängig, ob der Gesetzesbeschluss seiner Zustimmung bedarf oder nicht.
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Dem Cannabisgesetz konnte ich insbesondere aus Kinder- und Jugendschutzgründen nicht zustimmen. Es bestehen Gefahren für die geistige und kognitive Entwicklung.
Warum ich der einzige AfD-Abgeordnete bin, vermag ich nicht zu sagen. Immerhin ist es eines der wenigen Gesetze der Koalition, das zumindest etwas in die richtige Richtung geht. Aber auch eine Ablehnung ist m.E. gut vertretbar.
Cannabis ist eine Droge, die schädlich sein kann. Aber ob man sich einer solchen Schädigung aussetzt, ist m.E. eine Frage der persönlichen Entscheidung, ebenso wie bei Alkohol und Zigaretten.
Dafür ist eine Notifizierung durch die EU vorgesehen. Das Verfahren wird mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die 2. Säule ist auf der dritten und vierten Seite des Eckpunktepapiers [...] beschrieben. Eine konkrete Ausgestaltung liegt noch nicht vor. Auch wurden noch keine in Frage kommenden Regionen benannt.