wenn ich als Unternehmer einen Lehrling einstelle der Cannabis konsumiert darf ich diesen nicht an einer Maschine beschäftigen. Bei einem Unfall wird die Berufsgenossenschaft nicht bezahlen. Haben Sie dafür auch eine Lösung?

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Frage von Ludwig F. •

wenn ich als Unternehmer einen Lehrling einstelle der Cannabis konsumiert darf ich diesen nicht an einer Maschine beschäftigen. Bei einem Unfall wird die Berufsgenossenschaft nicht bezahlen. Haben Sie dafür auch eine Lösung?

Sehr geehrte Frau Wegge,
wie sehen sie diesen Fall : wenn ich als Unternehmer einen Lehrling einstelle der Cannabis konsumiert darf ich diesen nicht an einer Maschine beschäftigen. Bei einem Unfall wird die Berufsgenossenschaft nicht bezahlen.
Haben Sie dafür auch eine Lösung?
Mit freundlichen Grüßen
Ludwig F.

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