(...) DIE LINKE hat sich in ihrem Wahlprogramm unter der Überschrift „Mehr Mitbestimmung, mehr Beteiligung“ anspruchsvolle Ziele gesetzt, die genau in diese Richtung gehen. Wir wollen Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide auf Bundeseben einführen bis hin zu Referenden, bei denen die Bürger_innen gegen Entscheidungen des Bundestages ein Veto einlegen können. Darüber hinaus wollen wir die Rechte der Bürger_innen auf Beteiligung besonders in Planfeststellungsverfahren stärken und das Petitionsrecht als Bürgerrecht weiter ausbauen. (...)
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(...) Volksentscheide sind auf Kommunal- und Landesebene (je nach Landesverfassung) erlaubt. Ich persönlich halte Volksentscheide auf Bundesebene für keine sinnvolle Ergänzung unserer Demokratie. Lassen Sie mich dies kurz an einem Beispiel erklären: Die Brexit-Entscheidung der Briten zeigt auf, welche Unwägbarkeiten mit einer Volksabstimmung verbunden sind. (...)
(...) Das wird bei Volks-Entscheidungen....... Anders sein (...)
Ja.
Viele Grüße
Michael Kruse, MdHB
(...) Ich teile Ihre verfassungsrechtliche Auffassung nicht, dass aus Artikel 20 GG eine Verpflichtung zur Einführung von Volksentscheiden und Ähnlichem auf Bundesebene resultiert. Wir haben in Deutschland eine repräsentative Demokratie, mit der wir seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland gut gefahren sind. (...)