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Portrait von Ingo Gädechens
Antwort 04.07.2017 von Ingo Gädechens CDU

(...) Diese Definition gilt vor allen Dingen deshalb, weil aus dieser Beziehung Kinder hervorgehen können und das auf Dauer angelegte Zusammenleben der Eltern als bestmöglicher Hort zum Aufwuchs für Kinder erkannt wurde. Wenn nun der Ehebegriff auch auf gleichgeschlechtliche Paare ausgedehnt werden soll, bedarf es also offensichtlich einer Änderung des Grundgesetzes, die mit dem zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf aber eben nicht erfolgt. Damit besteht die große Gefahr, dass der Deutsche Bundestag sehenden Auges ein verfassungswidriges Gesetz beschließt. (...)

Frage von Ulrike S. • 29.06.2017
Frage an Olav Gutting von Ulrike S. bezüglich Familie
Portrait von Olav Gutting
Antwort 29.06.2017 von Olav Gutting CDU

(...) Der "Ehe für alle" steht meiner Meinung nach aber Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz entgegen, der die Ehe zwischen Mann und Frau unter den besonderen Schutz des Grundgesetzes stellt. Der Ehe zwischen Mann und Frau kommt in unserer Rechtsordnung eine herausgehobene Position zu, weil nur aus der Beziehung von Mann und Frau Kinder hervorgehen und die so gebildete Familie die Keimzelle jeder Gesellschaft ist. Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sind nicht weniger, aber sie sind eben etwas anderes als die Ehe zwischen Mann und Frau. (...)