Antwort 09.04.2024 von Volker Wissing parteilos
Der Expertenrat hat neulich, wie Sie wissen, seine Empfehlung abgegeben. Nun lassen wir alle Fragen prüfen und eine Entscheidungshilfe unterbreiten.
Der Expertenrat hat neulich, wie Sie wissen, seine Empfehlung abgegeben. Nun lassen wir alle Fragen prüfen und eine Entscheidungshilfe unterbreiten.
Auf einer OSZE-Konferenz im Ausland.
Daher halte ich es für wahrscheinlich, dass sich mit der dann ausgewerteten Evaluation auch bei den sich derzeit in der Bundesregierung befindlichen Parteien eine Bereitschaft ergeben wird, das Gesetz wieder rückgängig zu machen.
Alle im Bundestag verabschiedeten Gesetze werden dem Bundesrat zugeleitet. In diesem so genannten "zweiten Durchgang" sind die Handlungsmöglichkeiten des Bundesrates davon abhängig, ob der Gesetzesbeschluss seiner Zustimmung bedarf oder nicht.