Die von Ihnen zitierte Stellungnahme habe ich zur Kenntnis genommen. Sie ist aber bei weitem nicht die einzige Stellungnahme aus der Wissenschaft. Die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und viele relevante medizinische Fachverbände haben sich in Stellungnahmen klar gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen.
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Wir erkennen die gesellschaftlichen Realitäten des täglichen Cannabiskonsums von Millionen Bürger:innen an und wissen, dass es einen anderen Umgang damit braucht.
Der mir bekanntgewordene Gesetzentwurf ist auch durch die Aufnahme von Evaluierungsregelungen weiterhin für mich nicht zustimmungsfähig.
Dass gesundheitliche Schäden insbesondere auch in Folge des Konsums von legalen Suchtmitteln, wie Alkohol und Tabak, entstehen, rechtfertigt keinesfalls, mit Cannabis ein weiteres Suchtmittel mit gravierenden gesundheitlichen Risiken insbesondere für junge Menschen durch eine Legalisierung gefährlich zu verharmlosen.
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass das Cannabisgesetz zum 01.04.2024 in Kraft treten wird.
Grundsätzlich ist es dem Parlament immer möglich Gesetze auch wieder rückgängig zu machen - sollte eine parlamentarische Mehrheit dafür bestehen.