Antwort 19.08.2024 von Marco Buschmann FDP
Straftaten durch Polizeibeamte sind nicht weniger Unrecht als von anderen Bürgern. Wenn Polizeibeamte oder andere Amtsträger Straftaten begehen, sieht das Strafgesetzbuch regelmäßig sogar härtere Strafen vor, insbesondere bei der Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB).