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Die Aussage des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe des Bürgergeldes gilt: Der Regelsatz muss hoch genug sein, damit ein menschenwürdiges Existenzminimum für jeden Menschen in Deutschland gewährleistet ist.
Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen hat keine finanziellen Auswirkungen auf eine Person mit einem Jahresgehalt von brutto 60.000 Euro (5.000 Euro monatlich), da die oben genannten Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschritten werden.
Die Gesetzentwürfe, auch zum Abstammungsrecht, sind fertig. Jetzt geht es darum, alle ins Boot zu holen.
Das Familienstartzeitgesetz fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).