Antwort 13.12.2024 von Rüdiger Lucassen AfD
Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung behält seine Gültigkeit auch im Verteidigungsfall
Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung behält seine Gültigkeit auch im Verteidigungsfall

Gerade die dezentrale Energieversorgung der erneuerbaren Energien macht unser Energiesystem weitaus weniger zu Angriffszielen und damit auch weniger verwundbar, wie es gegenwärtig in der Ukraine zu sehen ist.
Meines Wissens ist ein solches Schutzraumkonzept bzw. Aufbau solcher Kapazitäten eine Aufgabe des Bundes. Namentlich sollte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) verantwortlich sein.
Jede Lockerung der Sanktionen würde möglicherweise den Eindruck erwecken, dass der Westen bereit ist, grundlegende Prinzipien zugunsten von Wirtschaftsinteressen aufzugeben.