Die THG-Quote war nie für Elektrokleinstfahrzeuge bestimmt, da die Auszahlung der Quote mehr Verwaltungskosten nach sich zieht, als Beträge ausgezahlt werden.
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Die Verbesserung der Förderung und Vereinfachung des Verfahrens führte dazu, dass nunmehr auch Halter von Kleinstfahrzeugen diese bei den Zulassungsbehörden freiwillig anmelden und die Zulassungsbescheinigung für die Anrechnung der Strommengen nutzen. Zwar ist auch diese Form der Mobilität zu unterstützen, dies soll jedoch aus folgenden Gründen nicht über die THG-Quote erfolgen:
Der aktuelle Auszahlungsbetrag richtet sich nach einem Pauschalbetrag, der sich an der jährlichen Durchschnitts-Ladeleistung eines E-Autos bemisst. Es erscheint weder logisch noch gerecht für zwei in den Anschaffungskosten und im Verbrauch völlig unterschiedliche Fahrzeuge den gleichen Auszahlungsbetrag festzusetzen.
Grundsätzlich ist es so, dass im Öffentlichen Dienst schon heute Personal fehlt. Mit mehr Digitalisierung wird die bestehende Lücke also bestenfalls verkleinert.