Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
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Antwort 14.04.2023 von Josip Juratovic SPD
wenn Sie mit dem Entlastungsbetrag die Energiepreispauschale meinen, muss ich Ihnen leider sagen, dass die Übergangsgeld Beziehenden nach wie vor nicht die Energiepreispauschale erhalten, sofern sie nicht in einem aktiven Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen.
Antwort 28.12.2022 von Thorsten Frei CDU
Folglich empfehle ich Ihnen eine Antragstellung bei der Knappschaft-Bahn-See.
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Antwort 23.09.2022 von Siemtje Möller SPD
In der Regel ist davon auszugehen, dass sich Menschen in einer Rehamaßnahme, die Übergangsgeld erhalten, nach wie vor in einem Arbeitsverhältnis befinden.
Antwort 19.08.2022 von Macit Karaahmetoğlu SPD
Zunächst einmal vorab: Internationale Vergleiche finde ich aufgrund der sehr unterschiedlichen Grundbedingungen (Demografie, Erwerbsstruktur etc.), der historischen Entwicklung sowie der Berechnungsweisen bei der Anpassung schwierig zu bewerten.